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Antwort auf unsere Anfrage zur Grundordnung

Aufgrund der vielen Fragen von Kolleg:innen bezüglich nicht ganz eindeutiger Formulierungen in der Neufassung der Grundordnung für den kirchlichen Dienst haben wir als Vorstand gemeinsam mit dem Vorstand des Berufsverbands der Gemeindereferent*innen am 26. November 2022 einen Brief an Bischof Dr. Bätzing geschrieben, mit der Bitte die offenen Fragen zu klären.

Heute haben wir klare und erfreuliche Antworten auf alle unsere Fragen bekommen:

1. Zivilrechtliche Eheschließungen / Lebenspartnerschaften (gleichgeschlechtliche und zweite Ehen) haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr und unterliegen dem Schutz der privaten Lebensführung.

2. Trans*, inter*, agender und alle anderen queeren Personen sind arbeitsrechtlich geschützt, auch bei Namensänderung und Transition.

3. Elternschaft ohne Trauschein hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr und unterliegt dem Schutz der privaten Lebensführung.

4. Für die Erteilung der Missio Canonica wird es in absehbarer Zeit (Anfang 2023) entsprechende Folgeanpassungen geben.

 

Hier der Antwortbrief von Frau Dr. Gilles zum Nachlesen:

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Antwortschr. an Bundesverband der Pastor
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