Mitglieder des BVPR auf Bundesbene sind in der Regel die Diözesangruppen.
Nur in Diözesen, wo die Diözesangruppen nicht Mitglied sind, kann man als Pastoralreferent:in Einzelmitglied im BVPR Deutschland werden.
Diözesangrupppen, die Mitglied im BVPR sind:
Aachen 112 Pastoralreferent:innen;
Augsburg 191;
Bamberg 148;
Berlin 40;
Eichstätt 47;
Essen 53;
Freiburg 303;
Hamburg 51;
Köln 204;
Limburg 183;
Mainz 144;
München-Freising 327;
Münster 184;
Osnabrück 99;
Passau 69;
Regensburg 131;
Rottenburg-Stuttgart 369;
Speyer 115;
Trier 219;
Würzburg 161
Von diesen sind etwa 67% Mitglied im BVPR.
Diözesangrupppen ohne Mitgliedschaft im BVPR:
Fulda 31;
Hildesheim 58;
Paderborn 5;
Theolog:innen sind als Gemeindereferent:in angestellt in:
Dresden-Meißen; Erfurt; Görlitz; Magdeburg.
In Münster wird die Bezeichnung Pastoralreferent:in auch für Gemeindereferent:nnen verwendet.
Zahlen laut DBK Statistik 2020
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Die Mitgliedschaft im BVPR ist freiwillig, aber keinesfalls automatisch.
2021 sind etwa 67% der 3244 Pastoralreferent:innen Mitglied im BVPR.
Je nach Bistum ist diese Quote unterschiedlich.
Würzburg ist unser Spitzenreiter mit 98,7%!
80% und mehr erreichen Freiburg, Köln, Osnabrück und Trier;
65% und mehr: Augsburg, Berlin, Eichstätt, Limburg, München - Freising, Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart und Speyer;
50% und mehr: Bamberg, Mainz und Hamburg;
20% bis 34%: Aachen, Essen und Münster.
Das Stimmmrecht auf den Delegiertentagungen bzw. Mitgliederversammlungen des BVPR wird durch Delegierte wahrgenommen, die durch die Vollversammlung beauftragt (BA, EI, FR, LM, K, M, MS, R, RoS,
SP und TR) werden oder durch den Vorstand der Berufsgruppenvertretung (AC, A, B, HH, MZ, M, OS, PA und WÜ).
Manche Diözesangruppen sind nicht im BVPR vertreten, wie Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Magdebrug und Paderborn.
Theolog:innen oder Pastoralreferent:innen, die dort beschäftigt sind, können dem BVPR als Einzelmitglied beitreten. Die Mitgliederverwaltung dieser erfolgt über den BVPR Vorstand.
Diese Einzelmitglieder können ebenfalls an den Delegiertentagungen und Mitgliederversammlung teilnehmen.
Das Stimmrecht wird in der Satzung festgelegt.