Mitglied werden

 

Um Mitglied im BVPR zu werden, wende dich am besten direkt an den diözesanen BVPR/Diözesangruppe in deinem (Erz-)Bistum. Diese sind wiederum Mitglied im BVPR Deutschland. Hier die Links zu den Diözesangruppen.

Nur wer aus einem (Erz)Bistum kommt, dessen Diözesangruppe nicht Mitglied im BVPR Deutschlands ist, kann man als Pastoralreferent:in Einzelmitglied im BVPR Deutschlands werden.

Gleiches gilt für alle Pastoralreferent:innen und -assistent:innen aus dem Erzbistum München und Freising sowie dem Bistum Würzburg, die sich direkt beim BVPR Deutschlands registrieren müssen.

Der Mitgliedsbeitrag für Direktmitglieder und der BVPR-Anteil des Beitrags von diözesanen Berufsverbänden / Berufsgemeinschaften beträgt derzeit 30,- € pro Jahr.

 

Dazu bitte den Mitgliedsantrag für Direktmitglieder online ausfüllen.


Diözesangrupppen, die Mitglied im BVPR sind:
Aachen 112 Pastoralreferent:innen;
Augsburg 191;

Bamberg 148;
Berlin 40;
Eichstätt 47;

Essen 53;

Freiburg 303;

Hamburg 51;

Hildesheim 58;

Köln 204;

Limburg 183;

Mainz 144;

München-Freising 327;

Münster 184;

Osnabrück 99;

Passau 69;

Regensburg 131;

Rottenburg-Stuttgart 369;

Speyer 115;

Trier 219;

Würzburg 161

Von diesen sind etwa 67% Mitglied im BVPR.


Diözesangrupppen ohne Mitgliedschaft im BVPR:
Fulda 31;
Paderborn 5;


Theolog:innen sind als Gemeindereferent:in angestellt in:

Dresden-Meißen; Erfurt; Görlitz; Magdeburg.
In Münster wird die Bezeichnung Pastoralreferent:in auch für Gemeindereferent:nnen verwendet.

Zahlen laut DBK Statistik 2020




Sind alle Pastoralreferent:innen Mitglied im  BVPR?

Die Mitgliedschaft im BVPR ist freiwillig, aber keinesfalls automatisch.

 

2021 sind etwa 67% der 3244 Pastoralreferent:innen Mitglied im BVPR.

Je nach Bistum ist diese Quote unterschiedlich.

Würzburg ist unser Spitzenreiter mit 98,7%!

80% und mehr erreichen Freiburg, Köln, Osnabrück und Trier;

65% und mehr: Augsburg, Berlin, Eichstätt, Limburg, München - Freising, Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart und Speyer;

50% und mehr: Bamberg, Mainz und Hamburg;

20% bis 34%: Aachen, Essen und Münster.

 


Beteiligung und Stimmrecht


Das Stimmmrecht auf den Delegiertentagungen bzw. Mitgliederversammlungen des BVPR wird durch Delegierte wahrgenommen, die durch die Vollversammlung beauftragt (BA, EI, FR, LM, K, M, MS, R, RoS, SP, TR und WÜ) werden oder durch den Vorstand der Berufsgruppenvertretung (AC, A, B, HH, MZ, M, OS und PA).

 

Manche Diözesangruppen sind nicht im BVPR vertreten, wie Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Görlitz, Magdebrug und Paderborn.

Theolog:innen oder Pastoralreferent:innen, die dort beschäftigt sind, können dem BVPR als Einzelmitglied beitreten. Die Mitgliederverwaltung dieser erfolgt über den BVPR Vorstand.

Diese Einzelmitglieder können ebenfalls an den Delegiertentagungen und Mitgliederversammlung teilnehmen.