Pastoralreferent:innen in den Diözesen

    Aachen                          
    Augsburg
    Bamberg
    Berlin
    Dresden-Meissen
    Eichstätt
    Erfurt
    Essen
    Freiburg
    Fulda
    Görlitz
    Hamburg
    Hildesheim
    Köln
    Limburg
    Magdeburg
    Mainz
    München und Freising
    Münster
    Osnabrück
    Paderborn
    Passau
    Regensburg
    Rottenburg-Stuttgart
    Speyer
    Trier
    Würzburg

Diözesangrupppen, die Mitglied im BVPR sind:
Aachen 112 Pastoralreferent:innen;
Augsburg 191;

Bamberg 148;
Berlin 40;
Eichstätt 47;

Essen 53;

Freiburg 303;

Hamburg 51;

Hildesheim 58;

Köln 204;

Limburg 183;

Mainz 144;

München-Freising 327;

Münster 184;

Osnabrück 99;

Passau 69;

Regensburg 131;

Rottenburg-Stuttgart 369;

Speyer 115;

Trier 219;

Würzburg 161

Von diesen sind etwa 67% Mitglied im BVPR.


Diözesangrupppen ohne Mitgliedschaft im BVPR:
Fulda 31;
Paderborn 5;


Theolog:innen sind als Gemeindereferent:in angestellt in:

Dresden-Meißen; Erfurt; Görlitz; Magdeburg.
In Münster wird die Bezeichnung Pastoralreferent*in auch für Gemeindereferent*innen verwendet.

Zahlen laut DBK Statistik 2020


Interesse an mehr statistischen Angaben oder zur Berufsgruppensynopse?



Berufsgruppe oder Berufsverband

In allen Bistümern mit Pastoralreferent:innen gibt es eine Diözesangruppe, in der Pastoralreferent:innen zusammengeschlossen sind. Diese Diözesangruppen bezeichnen sich unterschiedlich: Berufsgemeinschaft, Berufsgruppe, Berufsverband oder anders.
Merkmale dieser Diözesangruppen sind:
Die Pastoralreferent:innen treffen sich jährlich zu einer Mitglieder- oder Vollversammlung.


Sie wählen eine Berufsgruppenvertretung. 
Diese tragen unterschiedliche Namen wir Sprecherrat, Sprecherkreis, Berufsgruppenvertretung oder Vorstand.
In Augsburg und München wird die Berufsgruppenvertretung per Briefwahl gewählt.


Sie wählen einen Berufsgruppensprecher und Berufsgruppensprecherin.
In manchen Bistümern werden diese durch die Berufsgruppenvertretung gewählt.


In vielen Bistümern treffen sich die Pastoralreferent:innen auch in Regionalgruppen, die mancherorts eine:n Regionalgruppensprecher:in die Berufsgruppenvertretung entsenden.


In einigen wenigen Diözesangruppen nehmen Kolleg:innen anderer Profession an der Vollversammlung teil, beispielsweise in Münster (dort werden Gemeindereferent:innen ebenfalls als Pastoralreferent:innen bezeichnet), in Fulda und Osnabrück.

 

Die Berufsgruppenvertretung vertritt die Interessen der Kolleg:innen gegenüber dem Dienstgeber, sofern hier nicht die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung berührt sind.
In Münster ist die Berufsgruppenvertretung analog zum Priesterrat gebildet. Der Rat der Pastoralreferent:innen wird durch die von der Vollversammlung gewählten Vertreter*innen und durch die Regionalgruppen entsandten Sprecher:innen gebildet, ebenfalls im Rat der Pastoralreferent:innen hat der Diözesanbischof Sitz und Stimme.


In manchen Diözesangruppen wird ein freiwilliger Beitrag erhoben, um die Tätigkeit der Berufsgruppenvertretung in ihrer Autonomie zu unterstützen, so in Bamberg, Berlin, Eichstätt, Freiburg, Hildesheim, Köln, Mainz, Münster, Passau, Regensburg, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier.


In den Diözesangruppen, die sich als Berufsverband bezeichnen, gibt es einige Besonderheiten:
•    Es können auch Nichttheologen Mitglied werden. So in Bamberg, Freiburg und Münster (s.o.)
•    Einige sind in das Vereinsregister eingetragen: Bamberg (?), Freiburg, Regensburg und Passau.