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Sexuelle Handlungen in Seelsorgebeziehungen unter Strafe stellen!

Das Bekanntwerden der Dimensionen von sexuellen und geistlichem Missbrauch in der katholischen Kirche macht viele Katholik*innen, aber besonders pastorale Mitarbeiter*innen sprachlos, betroffen und lässt sie nicht selten an ihrer Berufung zweifeln. Umso wichtiger war es dem Berufsverband der Pastoralreferent*innen in Deutschland, sich im Rahmen der letzten Delegiertentagung in Bamberg mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Der Verband setzt sich dafür ein, jeglichen Missbrauch in der Seelsorge zu verhindern und Betroffene weit mehr als bisher finanziell und durch unabhängige Beratung zu unterstützen.

 

Von sexualisierter Gewalt sind nicht nur Kinder und Jugendliche in der Kirche betroffen. Viel zu wenig sind Erwachsene im Blick, die von sexuellem und spirituellem Machtmissbrauch betroffen sind. Auch für Seelsorgebeziehungen zwischen Erwachsenen gilt: Wenn sich erwachsene Menschen Seelsorger:innen anvertrauen und von ihnen begleitet werden gibt es eine strukturelle Asymmetrie in der Beziehung.

 

Damit diese Asymmetrie nicht als Machtgefälle durch den:die Seelsorger:in ausgenutzt wird, um Menschen mit dem Einsatz geistlicher Macht zu manipulieren, braucht es eindeutige und überprüfbare Qualitätsstandards in der Seelsorge. Seelsorger:innen müssen sich der Machtasymmetrien und ihrer Rolle bewusst sein.

 

Analog zum Missbrauch einer psychotherapeutischen Beziehung, bei der sexuelle Kontakte im Strafgesetzbuch (§174c StGB) strafbar sind, treten wir dafür ein, dass dieser Straftatbestand auch für Seelsorgebeziehungen gesetzlich eingeführt wird. Wegen des strukturellen Machtgefälles in Seelsorgebeziehungen muss jede sexuelle Handlung von Seelsorger:innen mit einer begleiteten Person als sexueller Missbrauch gewertet werden. Denn sexuelle Kontakte in einer Seelsorgebeziehung können niemals als einvernehmlich bezeichnet und niemals toleriert werden, wie es die Deutsche Bischofskonferenz im Seelsorgepapier „In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche“ unmissverständlich feststellt.

 

Wir befürworten ausdrücklich die Forderungen des Handlungstexts “Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche”*, der aus Zeitgründen auf der 4. Synodalversammlung des Synoden Wegs nicht behandelt wurde. Dort werden u.a. neben der Strafbarkeit sexueller Handlungen in Seelsorgebeziehungen Schutzkonzepte und wirksame Verhaltenskodizes angemahnt.

 

Stellungnahme des Vorstands des Berufsverbands der Pastoralreferent*innen Deutschlands (BVPR)

3.12.2022